Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    
Die angebotenen/berechneten Preise verstehen sich in EURO per Stück zuzügl. dem jeweils geltenden Mehrwertsteuer-Satz excl. Verpackung ab 77933 Lahr. Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend, die allgemeine Verwendung einer neuen Preisliste setzt alle früheren Preislisten und Angebote außer Kraft. Wir sind berechtigt, die Bestellmengen unseren in den jeweils gültigen Preislisten genannten Verpackungseinheiten anzupassen. Mehr- oder Minderlieferung bei Sonderanfertigung bis zu 15% der Auftragsmenge ist zulässig. Erklärungen des Käufers sind erst dann für uns verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2.    
Für Sendungen ab EURO 2500 - Nettowert je Auftrag liefern wir innerhalb Deutschlands frei Haus. Falls Expreß, Termingut, Eilzustellung oder andere Transportarten erwünscht, werden nur die Frachtgutkosten frei Bestimmungsort erstattet. Der Versand ab EURO 2500; erfolgt frei deutsche Grenze oder frei Verzollungsspediteur.

3.   
Beanstandungen der Mengen, Beschaffenheit der Oualität sind nur rechtsgültig, wenn sie innerhalb 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Rücksendungen von Waren bedürfen unseres schriftlichen Einverständnisses, sonst erfolgt Annahmeverweigerung. Bei den von uns angegebenen oder bemusterten Größen handelt es sich um circa-Maße. Größenabweichungen bis zu 10 % gelten bei unseren Artikeln als handelsüblich und geben keinen Anlass zu Reklamationen. Bemusterte Artikel entsprechen dem augenblicklichen Stand. Wir behalten uns geringfügige Änderungen in Form und Farbgebung vor. Muster nur gegen Berechnung, ihre Rücknahme ist ausgeschlossen. Bei berechtigten Reklamationen erfolgt Ersatz der reklamierten Ware, jegliche darüberhinausgehenden Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind, sofern sie vom Verkäufer anerkannt werden, auf max. 10 vom Hundert des vereinbarten Kaufpreises der reklamierten Ware begrenzt.

4.    
Unsere Rechnungen werden in EURO erstellt und sind in EURO zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb 10 Tagen vom Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen rein netto. Die Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen. Alle Zahlungen das Schuldners werden auf die älteste Forderung verrechnet. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommen, ohne daß es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf, vom Fälligkeitstage ab Verzugszinsen, mindestens 2 % über dem jeweiligen Satz der Großbanken für Kontokorrentkredite, sowie alle durch die Zahlungserinnerung entstehenden Kosten in Anrechnung.

5.    
Bei Erstaufträgen eines bisher noch nicht belieferten Kunden, die auf der Messe getätigt werden, beträgt die Mindestauftragshöhe EURO 250; netto. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande, Erstaufträge werden per Nachnahme versandt.

6.    
Das Rücktrittsrecht von eingegangenen Lieferungsverpflichtungen steht uns zu, wenn der Käufer seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder aber Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen.

7.    
Unsere im Außendienst tätigen Angestellten sind ohne besondere schriftliche Vollmacht zur Zahlungsannahme nicht berechtigt. Von ihnen aufgenommene Bestellungen und gemachte Zusagen oder besondere Vertragsbedingungen erlangen erst durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit.

8.   
Höhere Gewalt im Sinne des Gesetzes, sowie nicht rechtzeitige Belieferung unsererseits durch in- und ausländische Vorlieferanten, behördliche Anordnungen sowie Umstände aller Art, die eine erhebliche Betriebsstörung zur Folge haben (Rohstoffmangel, Maschinen- und Werkzeug schaden, usw.), befreien den Verkäufer für die Zeit des Auftretens dieser Umstände von der Verpflichtung zur Leistung und geben im Falle der durch sie bedingten Überschreitung der Lieferfrist, nach Ablauf einer von beiden Seiten als angemessen anzusehenden Nachlieferfrist, dem Verkäufer und dem Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Bei Eintreten eines oder mehrerer dieser Umstände ist jeglicher Schadenersatzanspruch ausgeschlossen.

9.    
Für Liefertermine gelten die getroffenen Vereinbarungen. Fixtermine werden grundsätzlich nicht anerkannt. Bei jeder Überschreitung der Lieferzeit durch den Verkäufer muß der Käufer unverzüglich eine angemessene Nachlieferungsfrist setzen. Wird auch nach Verstreichen dieser Frist nicht geliefert, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist bei Lieferverzuges des Verkäufers berechtigt, sofern ihm dadurch nachweislich ein Schaden entstanden ist, Schadenersatz zu verlangen, jedoch höchstens 0,2 vom Hundert des vereinbarten Kaufpreises pro Kalendertag nach Eintreten des Lieferverzugs und insgesamt nicht mehr als 10 vom Hundert das vereinbarten Kaufpreises. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte.

10.    
Eigentumsvorbehalt:
a) Die von uns gelieferte Waren bleiben bis zur völligen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde - bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung - unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungen.
b) Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware besonders zu lagern oder deutlich zu kennzeichnen. Er darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur, solange er seine Zahlungsverpflichtungen eingehalten hat, veräußern. Die Verpfändung und Sicherheitsübereignung ist nicht gestattet. Der Käufer hat uns bei Pfändungen Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen und Abschriften der entsprechenden Verfügungsdokumente zu übersenden.
c) Für den Fall der Veräußerung oder Verarbeitung tritt uns der Käufer zur Sicherung aller unserer Ansprüche schon jetzt seine ihm hieraus gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen in Höhe das Wertes der Vorbehaltsware, die sich nach unseren Rechnungsbeträgen bestimmt, zuzüglich 20 % dieses Betrages ab, ohne daß es einer weiteren Abtretungserklärung bedarf. Auf Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

11.    
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Lieferbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der übrigen Lieferbedingungen zufolge. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gilt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die dem Inhalt der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommt.

12.    
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 77933 Lahr. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.    
Änderungen in der Ausstattung und in der Preisgestaltung vorbehalten.

14.    
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Nachdruck bzw. digitale Vervielfältigung von Inhalten dieser Homepage sind nicht gestattet.

 
Alle Angaben in Preislisten, auf Musterblättern und in Katalogen gelten unter dem üblichen Vorbehalt,

Lahr, den 31.12.2001

FARTAK KG
FARTAK FOLIEN GMBH

Zurück
Parse Time: 0.084s